Allgemeine Hinweise

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Für jeden Studiengang gibt es eine offizielle Prüfungsordnung, in der alle prüfungsrelevanten Fragen geregelt sind. Mit der Prüfungsordnung für Ihren Studiengang sollten Sie sich daher unbedingt vertraut machen. Alle geltenden Prüfungsordnungen der Universität sind online verfügbar.

Prüfungsordnungen

In den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen finden Prüfungen (vor allem die Modulprüfungen) überwiegend studienbegleitend in der Form statt, dass die Studierenden die geforderten Studienleistungen erbringen und sich von der oder dem Lehrenden die Leistung (mit Credit Points und Note) bescheinigen lassen. Bei Vorlage der Leistungsnachweise mit den entsprechenden Credit Points bescheinigt der oder die jeweilige Modulverantwortliche das absolvierte (bestandene) Modul. Für einige Module gibt es auch punktuelle Modulprüfungen (z.B. in Form einer Klausur), die entsprechend angekündigt werden. Derzeit erfolgt in den BA- und MA-Studiengängen die Umstellung auf eine elektronische Prüfungsverwaltung (mit HIS-POS). Im Zuge dessen werden die Leistungen von den Lehrenden direkt beim Prüfungsamt gemeldet (die bisherigen Scheinformulare für Seminarleistungen oder Modulprüfungen fallen dann weg).

In allen Studiengängen gibt es Abschlussprüfungen, zu denen immer einer größere, eigenständige Abschlussarbeit gehört, die von einem prüfungsberechtigten Lehrenden betreut wird. Abschlussarbeiten im Magistertudiengang und im BA-Studiengang Bildungswissenschaften können an unserem Lehrstuhl von Prof. Dr. Johannes Fromme und von Dr. Olaf Dörner betreut werden. Im BA-Studiengang Medienbildung können Arbeiten von Prof. Fromme, von Dr. Ralf Biermann und von Florian Kiefer betreut werden. Ihre Ideen, Fragen und Überlegungen für die Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit sollten Sie frühzeitig mit der gewählten Betreuerin bzw. dem gewählten Betreuer besprechen!
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